Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten sowohl mit dem eigenen Auto, dem Velo oder dem ÖV entstanden sein. Beim Abzug von Fahrtkosten gibt es einige Einzelheiten zu beachten. Die angefallenen Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall zulässig und müssen festgelegte Grundvoraussetzungen erfüllen. Zudem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.